Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Eine Reparaturdauer von nahezu sechs Wochen ist nicht hinnehmbar.
Zwar existieren keine gesetzlichen Vorgaben zur Dauer einer Reparatur, da diese stets von Art und Umfang der durchzuführenden Arbeiten abhängt.
Bei einem elektronischen Gerät - wie hier - ist eine solche Reparaturdauer jedoch nicht akzeptabel, wenn die Reparatur von einem großen und bekannten Unternehmen durchgeführt wird.
Fordern Sie daher die Firma zu umgehender Fertigstellung der Reparaturarbeiten auf, und kündigen Sie an, dass Sie ansonsten Schadensersatz geltend machen werden (=Anmietung eines Ersatzgerätes).
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt