Verbraucherrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ein Mitspracherecht des Versicherten von der gesetzlichen Neuregelung nicht vorgesehen ist.
Wie der maßgebliche Freibetrag im Fall eines Mehrfachbezuges von Betriebsrenten - wie hier - auf die einzelnen Renten verteilt wird, entscheidet daher die Krankenkasse.
Eine rechtliche Handhabe, diesem Verteilungsschlüssel zu widersprechen, hat der Versicherte leider nicht.
Zu Ihrer diesbezüglichen weiterführenden Orientierung verweise ich auf folgenden Link (=dort unter dem Stichwort "Mehrfachbezug von Betriebsrenten"):
https://www.kvw-muenster.de/anspruchsberechtigte/betriebsrente/fuer-versicherte/betriebsrentenfreibetragsgesetz
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt