Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Grundsätzlich beträgt der Gebührenrahmen nach der GoÄ zwischen dem einfachen und dem 3,5 Satz. In der Regel ist der Schwellenwert von 2,3 anzusetzen. Nur wenn eine überdurchschnittlich aufwändige Behandlung gegeben ist, kann der Höchstsatz von 2,3 überschritten werden.
Sie können wiee folgt vorgehen: Reichen Sie Rechnung bei der Kasse ein. Hält diese die Rechnung für überzogen wird sie mit dem Arzt in Kontakt treten.
Oder: Sie schreiben den Arzt an und fordern unter Beschreibung der vorstehend genannten Rechtslage die Rerchnungsreduzierung. Kommt der Arzt dem nicht nach, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer mit der Bitte um Stellungnahme und Intervention wenden.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass