Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn Sie anlässlich der Modernisierung 9,76 m² Vakuumröhren Kollektoren verbaut haben, so hätten Sie folgende Förderung in Anspruch nehmen können:
1.) Gefördert wird seitens des BAFA die Erstinstallation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis maximal 40 m2 Bruttokollektorfläche sowie zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozeßwärme.
Der Zuschuss beträgt 105,- EUR/angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche. Die Mindestkollektorfläche muss bei Flachkollektoren 9 m2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m2 betragen.
Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 40 Litern je m2 bei Flach- und 50 Liter je m2 bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein.
Zudem leistet die BAFA Boni bei Vorliegen weiterer (teschnisch-energetischer) Voraussetzungen, die ich Ihrem Fragetext nicht entnehmen kann.
Inwieweit auch diese Boni in Frage gekommen wären, können Sie dieser Übersicht entnehmen:
https://www.solaranlagen-portal.com/solarthermie/kauf/foerderung
2.) Die KfW leistet den bereits in der Erstantwort erwähnten Zuschuss.
Darüber hinaus bietet die KfW umfangreiche Kreditprogramme an.
3.) Im Rahmen des Programmes "progress.nrw" bezuschusst das Bundsland die Installation von Solarwärmeanlagen mit bis zu 1.800 Euro.
Folgende Kosten können siodann im Einzelnen für die Förderung in Ansatz gebracht werden:
- Anschaffungskosten für die neue Heizung
- Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung können abenfalls angesetzt werden:
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Optimierung des Heizungsverteilsystems
- notwendige Wanddurchbrüche
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepump
- Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
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Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt