Verbraucherrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Bitte schildern Sie mir einmal näher, wofür Sie das Geld dort eingezahlt haben und warum Sie noch mehr einzahlen mussten, als Sie Ihr Geld zurückforderten.
Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Warum wird Ihnen denn die Auszahlung nun verweigert?
Möchten Sie der Einfachheit halber die Angelegenheit telefonisch besprechen?
Ja, damit sind weitere Kosten verbunden.
Gerne, dazu müsste ich jedoch die näheren Umstände zu Ihrem Fall erfahren.
Ich übersende Ihnen nachfolgend einmal ein Angebot für ein Telefonat.
Manche Anwälte arbeiten auf Stundensatzbasis. Die meisten Anwälte arbeiten jedoch auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Danach fallen keine Stundensätze an, sondern feste Geschäftsgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert, sprich dem Betrag, den Sie von dem Unternehmen verlangen, bemisst. Wenn Sie mir einmal mitteilen, wie hoch dieser Betrag ist, kann ich Ihnen die voraussichtlichen Anwaltskosten berechnen.
Also geht es um ca. 7000 Euro?
Vielen Dank. Dann liegen Sie bei einem Gegenstandswert von € 7.000,00 bei € 650,33 Anwaltskosten. Wenn die Sache zu Gericht gehen sollte, entstehen nochmals Anwaltskosten in Höhe von weiteren € 769,25. Die Gerichtskosten liegen bei € 552,00.
Wenn Sie einen etwas höheren Betrag einfordern möchten, würden sich die Anwaltskosten ggf. nochmals leicht erhöhen, aber etwa im selben Rahmen bleiben.
Damit die Kosten sich nach dem RVG richten und vorhersehbar sind, sollten Sie mit Ihrem Anwalt abmachen, dass dieser auf Grundlage des RVG arbeitet - dies ist bei vielen Anwälten jedoch ohnehin der Fall.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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Leider nein - Sie müssten sich in den einschlägigen Branchenverzeichnissen schlau machen. Ich würde Ihnen jedoch in empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der sich auf das Anlegerschutzrecht spezialisiert- davon gibt es diverse!