Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie sind nicht schutzlos, auch wenn die Rechtslage schwierig ist.
Prinzipiell müssen Sie im Streitfall nachweisen, dass der Automat Ihnen zu wenig ausgegeben hat.
Denn die Bank legt erst einmal Belege vor, wonach eine "ordnungsgemäße" Auszahlung erfolgt ist.
Gleichwohl kann dies wiederlegt werden (ggf. durch einen Gutachter, der den Automaten prüft).
Generell wäre es ein richtiger Ansatz auf die Kamera des Automaten bzw. der Bank zu verweisen (Räume sind Video überwacht) und auch eine Sicherung dieser Aufzeichnungen zu verlangen. Hierauf kann erkannt werden, dass Sie nach der Auszahlung kein "normales" Verhalten an den Tag legen.
Ggf. müssten Sie hier über einen Rechtsanwalt gegen die Banken vorgehen.
Vor diesem Schritt könnten Sie sich aber an die Ombudsstelle/Schlichtungsstelle für Banken wenden.
Hier wird sich ein "neutraler" Schlichter Ihrem Problem annehmen und mit der Bank in Kontakt treten.
https://bankenombudsmann.de/
Anbei der Link zur Schlichtungsstelle:
Weiter könnten Sie, wenn sich die Fronten verhärten, sich an die Aufsichtsbehörde der Bank wenden (BaFIN), die ggf. Ermittlungen einleitet. Anbei ebenfalls der Link:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle_node.html
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-