Verbraucherrecht
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Sachverhalt ausführlicher darstellenSehr geehrte(r) Ratsuchende(r),es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.Können Sie mir den zu beurteilenden Sachverhalt etwas ausführlicher darstellen?
Haben Sie das Abo wegen den benannten, nunmehr gestrichenen Sendern geschlossen?
Wie hat Sky dies ggü. Ihnen entschuldigt?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:Wenn Sie das Paket wegen bestimmten Kanälen gebucht haben, die jetzt aus dem Abo geflogen sind, können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Dies ist auch genau so schriftlich zu begründen.
Sky kann nicht einseitig die Vertragskonditionen ändern, vgl. §§ 145 ff. BGB.
Hierauf können Sie sich berufen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-