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ra-ayazi
ra-ayazi, Rechtsanwalt
Kategorie: Verbraucherrecht
Zufriedene Kunden: 10430
Erfahrung:  Rechtsanwalt
106185746
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ra-ayazi ist jetzt online.

Hallo, ich habe eine extrem hohe Rechnung von einem Anwalt

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, ich habe eine extrem hohe Rechnung von einem Anwalt bekommen. Der Rechtsanwalt am 17.9. erstmalig von mir kontaktiert und bei diesem einen Vorgespräch von mir beauftragt jeweils einen Entwurf für ein handschriftliches Testament und für eine Vorsorgevollmacht anzufertigen. Dieses hat er beides getan und mir zusammen mit der Kostennote am 26.9. zugeschickt.Die Gebühren laut seiner Kostennote betragen EUR 22.946,18 inkl. Mehrwertsteuer und wurden von mir nicht bezahlt, da der Anwalt mir bei diesem Erstgespräch mitgeteilt hat, dass ich mit circa EUR 2.000 bis 3.000 zu rechnen hätte, was mir ohnehin schon sehr hoch vorkam. Daher bin ich nur bereit die von dem Anwalt genannte Summe zu bezahlen und nicht EUR 22.946,18. Ich hatte ihm ein von mir vorgefertigtes handschriftliches Testament mitgebracht von welchem er eine Kopie anfertigte. Weiterhin schickte ich ihm nach dem Termin noch ein paar Details zu bestimmten Erben. Er hat also mein ursprüngliches Testament nur umformuliert und dem Erbrecht angepasst. Ich bin fassungslos, denn er hat für diese einfache Arbeit sogar 2,5 Geschäftsgebühren berechnet.
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: Berlin
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: Nein.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Haben Sie eine schriftliche Mandatsvereinbarung mit dem Anwalt abgeschlossen? Falls ja, könnten Sie mir diese einmal übermitteln? Können Sie mir bitte ebenso die Rechnung zwecks Prüfung überlassen?
Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Sehr geehrter Herr Ayazi, ich habe eine Mandatsvereinbarung gebucht aber keine Kopie davon bekommen. Ich erinnere mich, dass er sagte, dass die Gebührenverordnung bei ihm zählt, hat in einem Buch nachgeschlagen und dann gesagt es kostet ca 2000 bis 3000 EUR. Es geht nur um einen ENTWURF. Ich scanne ihnen gleich die Rechnung ein, in der nächsten Mail.
Freundliche Grüsse
Julia Howe
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hier ist die Rechnung. Er hat bereits ein weiteres Schreiben geschickt und geschrieben, dass die Zahlung am Donnerstag (morgen) bei ihm sein muss, ansonsten treibt er den Betrag gerichtlich ein. Ich habe zwar bereits einen Anwalt beauftragt aber ich möchte unbedingt eine Bestätigung, dass es sich hierbei um Wucher handelt.

Vielen Dank. Ich prüfe das einmal kurz und komme dann wieder auf Sie zu.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen Dank. Sehe ich es richtig, dass alles was ich hier schreibe öffentlich gelesen werden kann?

Damit müssen Sie rechnen. Daher bitte ich Sie, keine persönlichen Daten hier zu posten. Die übermittelten Dokumente können selbstverständlich nicht öffentlich eingesehen werden.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
ok, dann warte ich auf ihre nächste Antwort

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Da nach einer Entscheidung des BGH für die Erstellung eines Testaments keine Geschäftsgebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anfällt, sind Anwälte gehalten, hier eine Gebührenvereinbarung zu treffen.

Dies haben Sie hier offenbar auch getan. Wenn Sie sich mit dem Anwalt auf den Bereich von € 2.000 - € 3.000 geeinigt haben, so ist diese Vereinbarung rechtsverbindlich. Sie können und sollten auf deren Einhaltung bestehen.

Die berechneten Gebühren von ca. € 20.000,00 erscheinen zudem in jedem Falle überhöht und stehen meiner Einschätzung nach in einem krassen Missverhältniss zu der Leistung des Anwaltes, die sicherlich aufwändig ist, aber das in Rechnung gestellte Honorar in keinem Falle rechtfertigen dürfte.

Insofern kann ich Sie nur dahingehend ermutigen, dass Sie sich gegen diese Rechnungstellung (und übrigens auch gegen das mE unmögliche Gebaren dieses Rechtsanwaltes) wehren.

Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?

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Ergänzend noch: Ich würde Ihnen in diesem Falle gar anraten, die örtliche Rechtsanwaltskammer mit einer Beschwerde gegen den Anwalt zu kontaktieren. Auch haben Sie die Möglichkeit, den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Denn eine Gebührenüberhebung, wie sie hier offenbar erfolgt, ist gemäß § 352 StGB eine strafbare Handlung.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen Dank für Ihre Antwort. In dem Auftrag, den ich unterschrieben habe, stand keine Summe und der Anwalt will nun plötzlich nicht mehr wissen, dass er die Summe 2000-3000 gesagt hat. Wie kann ich mich am besten wehren Ihrer Meinung nach und ist dies ein Fall fuer die Anwaltskammer und den Verbraucherschutz?

Ich würde Ihnen empfehlen, dem Anwalt den tatsächlich geschuldeten Betrag zu überweisen. Denn schließlich hat er ja für Sie gearbeitet und soll sein ihm zustehendes Honorar bekommen. Denn darüber hinausgehenden Teil sollten Sie einmal in aller Bestimmtheit schriftlich zurückweisen.

Hinsichtlich einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer sowie strafrechtlichen Schritten habe ich Ihnen zuvor eine Nachricht geschickt, s.o.

Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ah ich sehe gerade Ihre Antwort bezüglich der Rechtsanwaltskammer, danke! Der Anwalt kommt sehr selbstbewusst rüber und besteht darauf, dass seine Gebühren korrekt sind für den Wert des Nachlasses. Ich entnehme Ihren Kommentaren, dass dies nicht der Fall ist, sehe ich das richtig?

Ja, das sehen Sie richtig. Deswegen sollten Sie den Forderungen des Anwaltes nicht nachgeben und die Forderung, wie beschrieben, zurückweisen, soweit sie unberechtigt ist.

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Da kein fester Betrag ausgemacht war (er sagte nur "sie müssen mit ca 2-3 T. Euro rechnen) weiss ich nicht wieviel ich ihm überweisen soll. Wissen Sie was ich meine? Er behauptet ja er hätte nie eine Summe genannt.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Was meinen sie mit "soweit sie unberechtigt ist"? Ich habe es so verstanden, dass seine Forderung auf jeden Fall unberechtigt ist, habe ich das richtig verstanden?

"Soweit" heißt in Höhe des nicht geschuldeten Betrages. Den geschuldeten Betrag sollten Sie überweisen.

Auch eine mündliche Absprache ist rechtsverbindlich. Sie sollten daher auf deren Einhaltung bestehen.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, welcher Geldbetrag geschuldet ist, dann teilen Sie dem Anwalt Ihre Zahlungsbereitschaft hinsichtlich des vereinbarten Betrages von € 2.000 - € 3.000 mit und bitten Sie ihn um Übersendung einer korrekten Rechnung, nach deren Eingang Sie den Geldbetrag überweisen werden.

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Das habe ich bereits getan (ihn gebeten die Rechnung auf das genannte Honorar anzupassen) aber da er nicht zugeben möchte, dass wir über die Summe gesprochen hat, schickt er mir keine neue Rechnung (den Email Verlauf hatte ich ihnen geschickt).

Dann sollten Sie ihm nochmals ein für alle Mal Ihre Zahlungsbereitschaft signalisieren und ihm mitteilen, dass Sie jedoch vor Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung keine Zahlung leisten können.

Danach stellen Sie die Kommunikation ein, beschweren sich bei der Rechtsanwaltskammer und erstatten ggf. Strafanzeige.

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Die Frage ist noch ob er überhaupt eine solch horrende Summe für seine Leistung fordern darf, unabhängig davon wie hoch der Wert ist und sind 2,5 nicht auch Wucher für eine Testamentserstellung. Und falls das alles so ist, kann es sein, dass er mir etwas zum Unterschreiben gegeben hat, was nicht rechtens war?

Dazu habe ich Ihnen meine Einschätzung schon mehrfach mitgeteilt: Nein, das darf er nicht. Die Gebühr ist meiner Einschätzung nach überhoben.

Wenn er Ihnen etwas Unrechtmäßiges zum unterschreiben gegeben hat, dann ist das im Zweifel nichtig. Daher müssen Sie sich keine Sorgen machen.

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok, vielen Dank für Ihre gute Beratung.

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