Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn Ihre Ausführung vollständig ist, dann ist keinerlei Hinweis auf eine sog. Titulierung (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) erkennbar. Da Sie auch angeben, keinen Kredit oder ähnliches gehabt zu haben, scheint es sich um einen Betrugsversuch zu handeln.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten:
1) Sie schreiben per Einwurfeinschreiben oder Fax, dass Sie eine Forderung bestreiten, vorsorglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Widerruf erklären und die Einrede der Verjährung erheben. Mehr müssten Sie nicht tun, lediglich aufmerksam sein, ob ggf. irgendwann Post von einem Gericht kommt, dann MÜSSEN Sie wieder aktiv werden und vor allem die gesetzten Fristen einhalten.
2) Zweite Möglichkeit ist, Sie tun aktuell nichts und werden erst tätig, wenn tatsächlich Gerichtspost bei Ihnen eintrifft, was aber kaum zu erwarten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage wurde beantwortet. Gern können Sie Nachfragen stellen. Falls keine mehr bestehen, nehmen Sie bitte eine Bewertung vor. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass