Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Prinzipiell haben Sie einmal das "Wichtigste" getan, indem Sie sich bemühen, mit dem Versorgungsunternehmen eine Einigung herbeizuführen.
Hacken Sie hier weiter nach und gegeben Sie nicht auf. Versuchen Sie hier eine schriftliche Lösung mit dem Versorger zu bekommen.
Denn aus rechtlicher Sicht ist dieser nicht verpflichtet, Ihnen eine Ratenzahlung zu gewähren. Gleichwohl kann eine solche durch entsprechenden Dialog erreicht werden.
Verweisen Sie auf die minderjährigen Kinder und einen somit bestehenden Härtefall.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-