Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Unter diesen Umständen wird es leider sehr schwierig, etwaige Ersatzansprüche gegen das Unternehmen durchzusetzen.
Als Anspruchsteller sind Sie nämlich leider in der Beweispflicht dafür, dass der Schaden an dem Mantel durch das sich aus der Verpackung lösende Messer verursacht worden ist.
Diesen Ihnen obliegenden Nachweis könnten Sie hier nur führen, wenn Sie einen Zeugen hätten, der bestätigen würde, dass der Schaden an Ihrem Mantel durch das Messer verursacht worden ist.
Haben Sie einen Zeugen nicht, so wird die Gegenseite einwenden, dass der Schaden an dem Mantel nicht durch das Messer verursacht worden sein kann, weil sich dieses in der Originalverpackung befunden hat (wie ja schon von der Firma eingewendet) oder aber, dass der Schaden auf ganz andere Weise herbeigeführt worden ist.
Mangels Beweisbarkeit der Schadensverursachung durch das Messer bestehen daher leider kaum Aussichten, dass Sie sich in einem möglichen Rechtsstreit mit der Firma werden durchsetzen können.
Sollten Sie dennoch Klage gegen die Firma erheben, so besteht für Sie das zusätzliche Risiko, dass Sie die Kosten des Prozesses tragen müssen, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren sollten.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen, auch um Sie vor erheblichen Kostennachteilen zu bewahren, die Sie im Falle eines Rechtsstreites erleiden würden.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt