Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn bei der Messe der Freizeitcharakter im Vordergrund stand haben Sie ein Widerrufsrecht.
Denn dann ist ein Vertrag, den Sie dort schließen einem Hasutürschaäft gleicizusetzen.
Dieses ist widerruflich, da der Überrumpelingseffekt gegeben ist
Zusätzlich hat Sie der Käufer noch getäuscht
Ich schlage folgendes vor
Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag vom...... innerhal der Widerrufsfrist
Ich habe ein Widerrufsrecht, da es sich bei der Messe..... um eine Messe handelt, bei der der Freizeitcharakter im Vordergrund stand .
Das ergibt sich aus......
Zusätzlich fechte ich den Vertrag an, wegen arglistiger Täuschung, hifweise wegen Irrtums
Mit wurde zugesichert, dass ich den Vertrag jederzeit annullieren kann
Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte ich ihn nicht abgeschlossen.
I
Mir wurde noch vom Verkäufer Herrn....... mitgeteilz dass
So das wäre was ich Ihnen empfehlen würde
Bitte wieder mit Einschreiben schicken