Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Prinzipiell ist eine Abschlagserhöhung bei höherem Verbrauch durch den Energieversorger möglich.
Problematisch in Ihrem Fall ist jedoch die Nachforderung von € 800,00 wegen einem falsch laufenden Zähler.
Dieser Betrag kann nicht stimmen, da für die Nachforderung von Stromzahlungen die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt (vgl. §§ 195, 199 BGB).
Die Forderung ist daher sicherlich überhöht.
Sie können sich auf Verjährung berufen, für Forderungen die vor dem 31.12.2015 liegen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-