Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten den Verkäufer schriftlich unter Nennung der einzelnen Mängel und unter Fristsetzung auffordern, sämtliche Mängel zu beseitigen. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, treten Sie wiederum schriftlich vom Kaufvertrag zurück und erklären hilfsweise auch noch gleich die Anfechtung und fordern wiederum unter Fristsetzung zur Rückzahlung des Kaufpreises sowie aller weiteren Kosten auf, die Ihnen entstanden sind (Zulassungskosten). Wenn der Verkäufer auch dieser Aufforderung nicht nachkommt, sollten Sie ihn auf Rückzahlung des Kaufpreises zug-um-zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges verklagen.
Auf den ersten Blick hat hier der Verkäufer - was Ihre Gewährleistungsrechte angeht - zwar ungünstige Bedingungen für Sie geschaffen, da Sie jedoch im Beisein Ihrer Schwester den Vertrag geschlossen haben, dürfte auch beweisbar sein, dass Sie eben nicht als Unternehmer, sondern Verbraucher den Kaufvertrag geschlossen haben. Von daher kann sich der Verkäufer dann auch nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Diese Frage wäre allerdings spätestens vor Gericht zu klären.
Was den zu erwartenden Rechtsstreit angeht, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Das bewirkt, dass Sie die Kosten eines Anwaltes vor Gericht und die Gerichtskosten nicht selbst tragen müssen.
Bei Unklarheiten fragen Sie nach.