Auch ohne weitere Informationen kann ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen wie folgt:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie an den Vertrag rechtlich gebunden sind und diesen nicht widerrufen können, sofern Sie diesen - wovon ich hier augehe - vor Ort in der Filiale geschlossen haben.
Soweit Sie den Vertrag nämlich vor Ort geschlossen haben, sind Sie an den Vertrag rechtlich gebunden. Es gilt insoweit der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Ein allgemeines Reue- oder Rücktrittsrecht existiert in der deutschen Rechtsordnung nicht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht würde Ihnen nur dann zustehen (daher meine Nachfrage), wenn Sie den Vertrag mittels Einsatzes von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Internet, Tele-Shopping, Versandkatalog oder Fax) geschlossen häten - was leider ebenfalls nicht der Fall ist.
Die Ihnen erteilte Auskunft seitens Mediamarktes ist daher rechtlich leider nicht zu beanstanden und zutreffend.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene Rechtsberatung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber Justanswer meine Vergütung.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt