Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, Sie müssen die geltend gemachte Forderung nicht begleichen!
Zur Zahlung wären Sie nur dann verpflichtet, wenn die Gegenseite (die Airline) die ihr obliegende Vertragsleistung auch tatsächlich noch erbringen würde.
Das aber ist gerade nicht der Fall, denn der gebuchte Flug ist storniert worden, und für diesen Flug ist Ihnen auch kein Ersatzflug angeboten worden.
Damit aber steht fest, dass die vertragliche Leistung der Airline nicht mehr erbracht werden kann.
Unter diesen Umständen sind Sie aber selbstverständlich auch nicht mehr zu Ihrer Vertragsleistung - Geldzahlung - verpflichtet - Ihnen steht in diesem Fall die Einrede des nichterfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB zu.
Weisen Sie daher die Forderung unter ausdrücklicher Berufung auf die hier dargestellte und klare Rechtslage zurück!
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Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt