Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihre Frage beantworten.
Sofern Sie den Gutschein noch haben und auch nachweisen können, dass Sie den Gutschein letzten Freitag einlösen wollten, dies aufgrund technischer Probleme jedoch nicht möglich war, kann sich Media Markt nicht darauf berufen, dass die Aktion nur vorüber ist.
Das Verhalten wäre ansonsten treuwidrig.
Es wäre daher zielführend, den Sachverhalt ggü. Media Markt entsprechend darzustellen (technische Probleme bei Media Markt und telefonische Vertröstung). Bzgl. der E-Mail gehe ich von einer Standardmail aus, die einfach auf den Ablauf der Aktion verweist.
Sofern sich Media Markt weiterhin quer stellt, sollten Sie mit einer Beschwerde bei der Geschäftsleitung drohen. Hernach mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-