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ragrass
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Verbraucherrecht
Zufriedene Kunden:
7906
Erfahrung:
Viele Jahre Erfahrung
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ragrass ist jetzt online.
Abmachung ilegale Tauschbörse über Internet Anschluss. Habe
Diese Antwort wurde bewertet:
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★
Abmachung ilegale Tauschbörse über Internet Anschluss.
Habe ein Brief erhalten . Was kann ich jetzt tun und muß ich das unbedingt zahlen.
Wie kann ich sicher sein das ich so was gemacht wurde. Weil dieser Film finde ich nicht im meine PC
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller, haben Sie zu der Zahlungsaufforderung und Unterlassungserklärung auch einen Hinweis auf Ihre IP-Adresse erhalten ? Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Ja stehet Godzila Film
Zeit und IP Adresse
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,danke für den Nachtrag. Mit "Erforschung" der IP-Adresse ist definitiv geklärt, dass von Ihrem PC der Film heruntergeladen worden ist. Sofern mehrere Personen Zugriff auf den PC hatten, können Sie dies unter Angaben von Namen und Anschrift der Personen dem Anspruchsteller mitteilen. Dann würde der Zahlungsanspruch entfallen. Die Unterlassung müssen Sie allerdings gleichwohl erklären. Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf Sie um Bewertung der Antwort bitten. Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Also ich persönlich habe kein PC nur Handy und Tablet. Für so was machen muß ein Desktop sein. Mein bekannte aus Kroatien ist bei mir in Besuch worden. Er hatte ein Laptop und Zugang zu mein Internet. Aber er ist jetzt weg verreist. Kann ich etwas im diesen Richtung machen?
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller, dann müssen Sie den Bekannten mit Namen und Anschrift angeben. Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Aber dann Zahlung ist an bekante fällig?
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller, genau ! Entweder Sie nehmen es auf sich und zahlen auch. Oder geben die Daten der Bekannten weiter, die dann für die Zahlung zuständig ist. Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Was wen er hatte auf keinen Fall dieser Film heruntergeladen. Weil er sagte das das hat solches film nicht im Speicher und ich habe nie ein Film heruntergeladen. Und was wenn ist ein unbekannte Nutzer oder Hacker das gemacht. Habe ich da keine Schutz von Provider und wie kann ich wissen das das meine IP Adresse ist?
Vielen Dank
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,wenn Ihre IP-Adresse ermittelt wurde, dann steht fest, dass der Film von Ihrem Anschluss geladen wurde. Wenn Sie es nicht waren, muss es der Bekannte gewesen sein. Oder ? Dass es Ihre IP Adresse ist, hat Ihr Telefonanbieter mitgeteilt, da gibt es keine Zweifel. Unterstellt, Ihr Anschluss wurde gehackt, dann müssten Sie dies beweisen, dann sollten Sie eine entsprechende Strafanzeige. Wenn Sie Ihren Anschluss nicht durch Passwort geschützt haben, dann sind Sie leider auch haftbar. Mit freundlichen GrüßenRA Grass BITTE NEHMEN SIE EINE BEWERTUNG VOR !!!
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Warum kann ich die angegebene IP Adresse auf Internet finden also die ist jeweils verfügbar
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Die technischen Details kann ich Ihnen nicht benennen. Sicher ist, dass Ihre IP von Ihrem Telefonanbieter registriert und an die RA herausgegeben wurde. Es gibt an Ihrer Adresse daher keinen Zweifel BITTE ERNEUT UM BEWERTUNG !
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller, bestehen noch Nachfragen ? Falls nicht nehmen Sie bitte eine Bewertung vor. Vielen Dank ! Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Ich bin jetzt zufrieden habe keine frage mehr.
Mit freunflichen grüßen
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Danke für die Info. Bitte nehmen Sie noch eine Bewertung vor, indem Sie das "Sternesystem" benutzen. Ich wünsche einen schönen Tag und bedanke ***** *****ür die Bewertung und den angenehmen Kontakt. Alles Gute !
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller, Sie hatten ausgeführt, zufrieden zu sein. Warum geben Sie dann keine Bewertung ab ?? Teilen Sie bitte zumindest einen Grund für Ihre Verweigerung mit. Mit freundlichen GrüßenRA Grass
ragrass und 2 weitere Experten für Verbraucherrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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