Mich hat vor ca.2 Monaten eine Frau von der Firma Filtrum angerufen. Mir erzählt, dass die besagte Firma Filtrum Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen. Telefonat hörte ich mir an, weil ich in letzter Zeit sehr viele Werbeanrufe erhielt und habe zu gestimmt, sie möge das für mich erledigen.Zum Ende des Gespräches sagte sie mir, dass der ganze" SPASS" 99,00 € kosten sollte, habe ich am Ende des Telefonates abgelehnt und meine Zusage zurückgenommen.
Nun hat diese trotzdem, ich zitiere aus dem Anwaltschreiben: " Auf Ihren Wunsch hin, hat meine Mandantin all diese Unternehmen per Email aufgefordert, Ihre Rufnummernnicht mehr anzurufen oder sie an andereFirmen zum Zwecke der Durchführung von Werbeaufträgen weiterzugeben.
Obwohl ich die Zusage zurückgenommen habe, weil es mir zu teuer war ,mal eben 99, 00 Euro zu zahlen , hat die Frau von der Firma F. es trotzdem durchgeführt.
Zitat: " Sie haben sich für diese Dienstleistung entschieden und sogar die sofortige Ausführung Ihres Auftrages gewünscht, was meine Mandantin weisungsgemäss sofort erledigt hat. Das Bearbeitungsentgelt für die Ausführung dieser Dienstleistung beträg vereinbarungsgem. 109,90 € und sollte per Nachnahme eingezogen werden. Sie haben dieZahlung per Nachnahme nicht erbracht.