IngoDriftmeyer :Sehr geehrte Ratsuchende,
IngoDriftmeyer :vielen Dank für Ihre Anfrage.
IngoDriftmeyer :Hier ist es rechtlich gesehen so, dass von Anfang an unterschiedliche Vorstellungen über die Vertragsgrundlage bestanden haben.
IngoDriftmeyer :Denn es bestand Ihrerseits sicherlich die Annahme, dass nur der Telefon-und Internetanbieter gewechselt werden sollte, ohne dass bauliche Maßnahmen erforderlich werden sollten.
IngoDriftmeyer :Gewollt war - so wie ich Sie verstehe- weiterhin ein Anbieter, der über die Telefonleitung seine Dienste anbietet - nicht über eine Fernsehkabel-Leitung wie Unity Media.
JACUSTOMER-m4rwkri2- :Soll ich jetzt darauf antworten? Ja, so scheint es zu sein. ich sehe es aber so, dass mir etwas vorgegaukelt wurde, nämlich, dass alles ganz easy ist, damit ich schnell bereit war, den Vertrag zu unterschreiben.
IngoDriftmeyer :In diesem Fall sieht das Gesetz in § 313 Abs. 2, Abs. 3 BGB ein außerordentliches, sofortiges Kündigungsrecht vor.
IngoDriftmeyer :Wenn Sie darüber hinaus falsch beraten worden sind, können Sie zusätzlich die Anfechtung nach §§ 119, 123 BGB wegen Irrtums bzw. wegen Täuschung erklären.
JACUSTOMER-m4rwkri2- :Aber was soll ich jetzt tun? Dies unitymedia mit den Paragraphen schriftlich mitteilen?
IngoDriftmeyer :Ja, ich würde Ihnen empfehlen, zunächst per Einschreiben die sofortige Kündigung und vorsorglich auch Anfechtung zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Sie ggf. auch einen Anwalt beauftragen werden.
IngoDriftmeyer :Gegenüber Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche hilft es leider meist nur, wenn man etwas Druck macht.
IngoDriftmeyer :Setzen Sie eine Frist von 2 Wochen zur Bestätigung der Vertragsaufhebung.
JACUSTOMER-m4rwkri2- :Aber steht da nicht Aussage gegen Aussage, wenn der Verkäufer befragt wird. Der gibt doch bestimmt nicht zu, mich soooo "gefangen" zu haben.
IngoDriftmeyer :Ihre Schilderung, nichts von notwendigen Baumaßnahmen (Kabelneuverlegung) gewußt zu haben, ist ja ohne weiteres glaubhaft.
IngoDriftmeyer :HInzu kommt, dass Sie als Mieterin einen solchen Auftrag gar nicht hätten erteilen können.
JACUSTOMER-m4rwkri2- :Ja, ok, ich werde es so versuchen, wie Sie es vorschlagen. Vielen Dank XXXXX XXXXX und hoffentlich habe ich Erfolg. DANKE!
IngoDriftmeyer :Ich würde Ihnen daher zunächst zu dem Schreiben mit o.g. Inhalt raten.
Sollte das Unternehmen nicht wie gewünscht reagieren und Forderungen gegen Sie geltend machen, wäre aus meiner Erfahrung ratsam, einen Anwalt vor Ort mit der Erstellung eines Schreibens zu beauftragen. Dies führt in aller Regel zu einem schnellen Erfolg.
JACUSTOMER-m4rwkri2- :Ok danke XXXXX XXXXXüss
IngoDriftmeyer :Ja, ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
IngoDriftmeyer :Gerne - tschüss.
Wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
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