Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Bei der Abrechnung nach GOÄ 801 handelt es sich um eine Gebühr im Bereich der Neurologie, Psychatrie oder Psychologie. Hierbei handelt es sich im Speziellen um folgenden Gebührentatbestand.
Eingehende psychiatrische Untersuchung gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson
Möglicherweise hat sich die GOÄ Nummer geändert, so dass nur die Nummer abzuändern wäre. Ansonsten sehe ich keine Veranlassung warum die bisher getragenen Kosten nicht mehr erstattet werden. Ein einzuholendes Gutachten ist von der privaten Krankenversicherung zu zahlen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort positiv bewerten, wenn Sie mit dieser zufrieden sind. Sollte meine Antwort Ihre Frage noch nicht vollständig beantworten oder Sie noch Fragen haben, fragen Sie nach bevor Sie eine Bewertung abgeben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter