Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie eine Abrechnung aus der Einspeisungsvergütung erstellen und diese Forderung gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen. Erst wenn Sie diese Forderung mit Fristsetzung eingefordert haben, haben Sie eine aufrechenbare Forderung.
Ob Sie mit dieser Forderung aufrechnen können, d.h. ein Aufrechnungsverbot z.B. aus dem Stromlieferunfsvertrag ergibt sollten Sie im Vorfeld prüfen. Denn auch wenn Sie rechtmäßig aufrechnen können, müssen Sie damit rechnen, dass die Stromzufuhr abgestellt werden kann.
Hinsichtlich der Einspeisung besteht seitens des Netzbetreibers eine Abnahmeverpflichtung, so dass Sie bei einem Eigenverbrauch den Zuschuss verlieren. Hier sollten Sie aus meiner Sicht auf eine Abnahme des erzeugten Stroms bestehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Ich darf Sie bitten meine Antwort durch das Anklicken des grünen Feldes zu akzeptieren.
Die Beantwortung erfolgte unter der Voraussetzung, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers gelesen haben und die Antwort akzeptieren.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter