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RARobertWeber
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Verbraucherrecht
Zufriedene Kunden:
3375
Erfahrung:
Zweites juristisches Staatsexamen
55358529
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RARobertWeber ist jetzt online.
Ich habe im Jahr 2010 bei der Fa. WWW.top-of-software.de
Kundenfrage
Ich habe im Jahr 2010 bei der Fa. "WWW.top-of-software.de" aus Unkenntnis der Abofalle das erste Jahresabo von 96,00 € bezahlt. Nun ist die angebliche Nachfolgefirma "Content Services Ltd" erneut an mich herangetreten und fordert weitere 96,00 € für das zweite Abojahr. Eine 2. und letzte Mahnung wurde per Mail und Briefpost zugestellt.
Wie kann ich bzw. soll ich mich weiter verhalten.
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft
Josef Tigges
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Verbraucherrecht
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten auf keinen Fall bezahlen und den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. Zugleich sollten Sie die Nachfolgefirma darauf hinweisen, dass die Forderung auf Betrug basiert. Auch sollten Sie darauf hinweisen, dass die erste Zahlung auf einem rechtlichen Irrtum beruhte.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke mich im Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Haben Sie ein Musterschreiben oder wo kann ich dieses herunterladen?
Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Musterschreiben habe ich leider nicht. Ob solche Schreiben irgendwo im Netz verfügbar sind, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke mich im Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
bitte teilen Sie mir etwaige Nachfragen oder Verständnisprobleme mit. Ansonsten darf ich höflichst um Akzeptierung gemäß der AGB bitten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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