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ragrass
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Kategorie:
Verbraucherrecht
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ragrass ist jetzt online.
Wir haben eine Stromabrechnung ih h he von 7500 erhalten, es
Kundenfrage
Wir haben eine Stromabrechnung ih höhe von 7500 € erhalten,
es kann nicht sein dass diese abgelesenen Verbräuche stimmen die ENBW besteht jedoch
darauf. Mit 5 Personen im Haushalt einem neuen gut isolierten Haus und mit der Beheizung mit einer Wärmepumpe haben wir einen Verbrauch von 3047 kwh an 177 Tagen vom 09.08.2010 bis 01.02.2011 erhalten im Vorjahr an 365 Tagen mit den gleichen Bedingungen einen Verbrauch von 30 667 kw.
Da uns unser altes Haus abgebrannt ist und wir wieder neu aufbauen mussten kann es doch nicht sein, dass dieser Verbrauch stimmt und wir diese Summe nachzahlen müssen.
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Verbraucherrecht
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können den Zähler von einem Fachmann auf eigene Rechnung überprüfen lassen. Stellt sich ein Fehler heraus, ist der Nachweis gegenüber dem Stromversorger geführt. Anderenfalls wird vermuttet, dass die Zähler und damit der berechnete Verbrauch in Ordnung ist.
Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen behilflich zu sein und darf Sie bitten, die Antwort gemäß den Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und zu bewerten. Bei Unklarheiten oder weiterem Klärungsbedarf nehmen Sie bitte, möglichst unter Schilderung von Einzelheiten, Kontakt mit uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
[email protected]
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
teilen Sie bitte mit, was einer Akzeptierung der Antwort entgegen steht. Gemäß den Nutzungsbedingungen ist eine kostenlose Rechtsberatung weder vorgesehen noch zulässig. Im Übrigen entspricht es dem Gebot der Fairness.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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