Verbraucherrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Da die von Ihnen genannte Bank für die Gewährung eines Kredits eine Vorauszahlung verlangt, sollten Sie die Zahlung erst dann leisten, wenn Ihnen auch die Kreditsumme ausgezahlt worden ist.
Sollte die Bank hierauf nicht eingehen und auf die Vorauszahlung bestehen, wäre dies als unseriös zu bezeichnen und es bestünde der Verdacht einer plumpen Abzocke.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Sie mögen meine Antwort bitte akzeptieren. Dies erfolgt in der Weise, in dem Sie auf den grünen Button „Akzeptieren“ klicken.
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie keine Nachfrage mehr haben, mögen Sie meine Antwort bitte akzeptieren, um die Beratung abzuschließen. Dies erfolgt in der Weise, in dem Sie auf den grünen Button "Akzeptieren" klicken.