Umsatzsteuer
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ja, das wäre kein Problem, wenn die Frau nicht mehr als 22.000 EUR Umsatz pro Jahr macht. Ansonsten werden Ehegatten jeweils als Unternehmer behandelt und die Umsätze werden nicht zusammengerechnet. Insofern können Sie umsatzsteuerflichtig sein und Ihre Frau Kleinunternehmerin.
Viele Grüße!
Knut Christiansen, Steuerberater
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Ja, genau. Grundsätzlich bei Kleinunternehmerregelung dann keine USt. Wenn im laufenden Jahr 22.000 EUR überschritten wurden, dann ab dem Folgejahr automatisch ust-pflichtig.