Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Es ist Ihnen in jedem Fall anzuraten, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich nicht zu den Ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfen zu äußern, um sich nicht durch unbedachte Äußerungen gegebenenfalls selbst zu belasten.
Teilen Sie der Polizei daher mit, dass Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern und den Vorladungstermin nicht wahrnehmen werden.
Mandatieren Sie zugleich einen Kollegen vor Ort, der Ihre rechtlichen Interessen wahrnimmt.
Der RA wird Akteneinsicht nehmen, um die bestehende Rechts- und Beweislage sorgfältig zu prüfen.
Auf dieser Grundlage wird er sodann das für Sie optimale weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und abstimmen.
Der RA wird sodann eine schriftliche Einlassung zur Sache für Sie fertigen.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt