Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die benannten Äußerungen stellen in der Tat eine Verleumdung dar und können ihren Ruf schädigen.
Vor diesem Hintergrund steht es Ihnen frei, eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeibehörde zu stellen. Eine Strafanzeige kostet Sie nichts und kann schriftlich unter Sachverhaltsschilderung erhoben werden.
Gleichlaufend sollten Sie die Vorgänge der Heimleitung mitteilen.
Denn auch diese ist gehalten, gegen die falschen Äußerungen vorzugehen und sie zu schützen.
Ihre Rechtsposition ist gut. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der ihre Interessen und ihren Ruf hier schützt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-