Vielen Dank für Ihre Geduld.
Es ist das Recht eines jeden eine Strafanzeige zu erstatten, wenn der Anzeigende vermutet, dass eine Straftat vorliegt.
Sie haben jedoch keine Straftat begangen. Es handelt sich bei der Angelegenheit um eine vertragsrechtliche Streitigkeit. Diese ist jedoch strafrechtlich in keiner Weise relevant.
Insofern würde die Kundin aller Wahrscheinlichkeit nach abgewiesen, wenn Sie deswegen eine Anzeige erstatten möchte. Jedenfalls würde eine Anzeige gegen Sie jedoch fallen gelassen, da Sie keine Straftat begangen haben.
Sie haben Ihrerseits schon ein Einigungsangebot unterbreitet, welches die Dame abgelehnt hat. Insofern sehe ich keine Veranlassung für Sie hier weiter tätig zu werden. Ich würde Ihnen empfehlen, die Angelegenheit auszusitzen. Es besteht erfahrungsgemäß eine gute Wahrscheinlichkeit, dass die Kundin die Angelegenheit nicht weiterverfolgt, weil sie das Prozessrisiko fürchtet. Falls Sie doch ein Anwaltsschreiben o.ä. erhalten, so können Sie überlegen, dann nochmals ein Einigungsangebot zu unterbreiten. In aller Regel liegt es im Interesse aller Beteiligten, eine solche Angelegenheit durch eine gütliche Einigung abzuschließen. Ein gerichtlicher Rechtsstreit ist mit erheblichen Kosten und Aufwänden verbunden, die man üblicherweise vermeiden möchte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
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