Nach meiner Recherche sieht es wie folgt aus:
Die Beamten am Flughafen in Japan haben keinen Zugriff auf irgendwelche Registereintragungen, so dass man dort die Verurteilung nicht sehen wird.
Es bestehen aber wohl sehr strenge Einreisebestimmungen für Japan, wobei insbesondere für Personen, die wegen eines Drogendelikts verurteilt worden sind, ein Einreiseverbot besteht.
Bei dem Formular, welches auszufüllen ist, handelt es sich um die weiße Einreisekarte, in welcher auch nach Vorstrafen gefragt wird. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nachträglich doch noch eine Überprüfung stattfindet, kann ich nicht dazu raten, hier zu lügen, denn dann läge eine illegale Einreise vor, was im schlimmsten Fall wohl zu einer Haftstrafe führen kann.
Auf den Seiten
https://www.japan.travel/de/de/guide/einreise-japan/ und
https://www.weg.de/info/einreisebestimmungen/japan
wird Personen mit Vorstrafen angeraten, sich im Vorfeld (z.B. bei einem japanischen Konsulat oder der Botschaft) zu erkundigen, ob man ggfls. doch trotz Vorstrafe einreisen kann und eben dies würde ich Ihnen auch empfehlen.
Wenn die Karte nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, müssten Sie sich ansonsten während Ihres gesamten Aufenthalts Sorgen darüber machen, ob Sie nicht doch noch als Vorbestrafter bzw. Verurteilter entlarvt werden und dann ggfls. Probleme bei der Ausreise bekommen.
Wie das Sprichwort sagt: „Ehrlich währt am längsten“. Daher sollten Sie bei der Wahrheit bleiben und eben wie gesagt im Vorfeld klären, ob es Schwierigkeiten geben kann oder nicht. Sollten solche Schwierigkeiten möglich sein, sollten Sie Ihre Reisepläne vielleicht besser ändern.
Sorry, dass ich Ihnen nichts anderes sagen kann!
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni