Strafrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Natürlich ist es möglich, dass jemand über Sie falsche Behauptungen aufstellt. Sie können sich in dem geschilderten Fall dadurch absichern, dass Sie mit Ihrer Freundin eine schriftlche Vereinbarung aufsetzen, in der Ihre Freundin erklärt, das Material freiwillig anzufertigen und zum Verkauf anzubieten. Davon sollten Sie eine Abschrift aufbewahren, sodass es zu keinen "Missverständnissen" kommt, falls die Beziehung in die Brüche geht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein. Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -