Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Für das Vorgehen des Vorsitzenden existiert keine Rechtsgrundlage.
Es besteht Rede- und Meinungsäußerungsrecht im Rahmen der Mitgliederversammlung eines Vereins.
Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Entscheidungsgremium eines Vereins, und die einzelnen Mitglieder üben anlässlich der Mitgliederversammlung ihre zentralen Rechte aus, nämlich das Stimmrecht und das Recht der Rede und Meinungsäußerung, die darauf abzielen, sich am Entscheidungsfindungsprozess der Versammlung zu beteiligen.
Sie waren daher selbstverständlich berechtigt, Ihre schriftliche Begründung zu dem Antrag vorzutragen.
Der Vorsitzende hat durch sein Verbot Ihre Rechte als Vereinsmitglied in eklatanter Weise verletzt.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt