Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können und sollten sich an den Klassenlehrer und die Schulleitung wenden und mitteilen, dass sie an diesem Samstag verhindert sind.
Verweisen sie darauf, dass sie gerne bereit sind, die Veranstaltungen einem alternativen Termin wahrzunehmen. Dieser sollte jedoch rechtzeitig angesetzt werden.
Da samstags normalerweise keine Unterrichtstage sind, konnten sie auch den angesetzten Unterricht nicht voraussehen.
Warten Sie sodann die Rückmeldung der Schule ab.
Prinzipiell erachte ich ihre Rechtsposition nicht für schlechtert.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-