Strafrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren als Rechtsanwalt tätig.
VielenDank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie gern nach.
Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
Können Sie das Schreiben der Polizei mal hochladen?
Als Beschuldigter in einer Strafsache haben Sie das Recht, die Aussagezu verweigern.Es steht Ihnen also zu, sich gar nicht zur Sache zu äußern.Die darf Ihnen auch nicht negativ angelastet werden.Idealerweise nehmen Sie sich einen Anwalt als Verteidiger.Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen.Anhand der Akte und des Inhalts kann man dann sehen, was gegen Sie vorliegt.Ihr Verteidiger wird dann eine entsprechende Strategie zur Verteidigung mitIhnen erarbeiten.
Ich sehe hier keine Straftat, von daher müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Die Akteneinsicht muss anwaltlich erfolgen.