Strafrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.Dies kann ein paar Minuten dauern.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können ebenso eine gegen Strafanzeige stellen.
Diese sollte jedoch nicht mündlich sondern schriftlich bei der Polizeibehörde eingereicht werden. Dann kann diese nicht ohne weiteres abgelehnt werden.
Alle Straftatbestände kommen falsche Verdächtigungen (§ 164 StGB) etc. infrage. Dies können Sie so nebst Sachverhaltsschilderung eine Strafanzeige schreiben. Es gibt hier keine konkreten Form Vorgaben für eine Strafanzeige.
Ebenso ist die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und die Verleumdung durch die Nachbarin (§ 187 StGB) zur Anzeige zu bringen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-