Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst einmal steht es Ihnen frei, sich über das Verhalten der Polizeibehörden zu beschweren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde einzulegen.
Das Verhalten der Beamtinnen wird sodann überprüft.
Bezüglich dem Besitz der Drogen ihres Mannes gilt folgendes:
Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und In Verkehr bringen von einer geringen Menke Kokain stehen gemäß § 29 BtMG unter einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Da es sich um eine sog. "harte" Droge handelt, dürfte dies definitiv zum Strafverfahren kommen.
Nur wenn Ihr Mann noch nie mit dem Gesetz in dieser Richtung in Kontakt kam (es geht nicht allein um eine Vorstrafe), dürfte eine Einstellung gegen Geldzahlung möglich sein.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-