Strafrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe und Ihnen eine Antwort formuliere.Dies kann ein paar Minuten dauern.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Da sie sich nicht geäußert haben, wird – je nachdem ob sie vorbestraft bzw. vorbelastet sind oder nicht – die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen und Tagessätze nebst Geldstrafen verhängen. Somit dürfte sich dies Richtung Euro 1000 bewegen.
Oder ihr Fall wird zur Anklage gebracht und es kommt zur strafrechtlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Dort müssen Sie sodann erscheinen und sich zum Sachverhalt äußern.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-