Strafrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Es gibt in Deutschland prinzipiell keine weitergehenderen Auflagen, als in Ihrem Urteil enthalten sind.Richtig ist, dass Ihnen bestimmte Berufszweige versperrt bleiben.Allerdings ist das deutsche Strafrecht auch darauf ausgelegt, wieder eine „Resozialisierung“ hinzubekommen.Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass die Behörden bei Kenntniserlangung auch in Deutschland die Umsetzung der Auflagen des Urteils verlangen.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),wie ausgeführt besteht die Gefahr, dass bei Kenntniserlangung durch die Deutschen Behörden auch hier das Urteil nebst Auflagen umgesetzt wird.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Vielen Dank für das nette Gespräch