Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, die Installation solcher Spionage-Apps auf Handys/Smartphones ist in der Tat strafbar.
Strafrechtlich ist dies zunächst als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB sowie als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201 a StGB relevant (=je nach technischem Funktionsumfang der App).
Des Weiteren kommt ein Ausspähen sowie das Abfangen von Daten nach § 202 a StGB sowie § 20 2b StGB in Betracht.
Nach § 202 a StGB wird bestraft, wer unbefugt sich oder einen anderen unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tracking-App unter Überwindung des Passwortes auf dem Handy installiert wird.
Nach § 202 b StGB macht sich unter anderem strafbar, wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung verschafft.
Die benannten Straftaten können selbstverständlich auch in einer Ehe oder Partnerschaft begangen werden.
Es handelt sich bei sämtlichen Straftaten um reine Antragsdelikte mit der Folge, dass der/die Geschädigte Strafantrag stellen muss (§ 205 StGB).
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt