Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die Situation ist äußerst unschön, vor allem noch im Zusammenhang mit einer Trennung.
Da auch im Rahmen der laufenden Trennung davon auszugehen ist, dass die Dame keine Ruhe gibt, ist dringend anzuraten, eine Strafanzeige wegen Erpressung zu stellen (§ 253 StGB). Eine Verurteilung kann ja erhebliche nachteilige Wirkungen für ihre Expartnerin haben. Gegebenenfalls können sogar Ausgleichsansprüche im Rahmen der Trennung wegfallen. Eine Strafanzeige kann mündlich zu Protokoll oder schriftlich bei der Polizei gestellt werden.
Im Übrigen können und sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Dame abgemahnt und ein Unterlassen der angedrohten Handlungen gegen hohe Strafzahlungen einfordert und gerichtlich geltend macht. D. h. bei Verstoß kann ein Gericht sogar Haftstrafe für die Dame anordnen.
Weiter müsste der Rechtsanwalt Antrag auf unverzügliche Sicherstellung des Erpressungsmaterials durch die Behörden stellen. Und dies noch vor dem stellen ihrer Strafanzeige. Denn dann würde ihrer Ex Partnerin die Möglichkeit durch den Entzug des Erpressungsmaterials genommen, weiteren Schaden anzurichten.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-