Strafrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Bei diesen relativ geringen Schäden kommt eine Geldstrafe in Betracht aber keine Freiheitsstrafe. Wie hoch genau die Geldstrafe sein wird, kann ich abschließend nicht beurteilen. Sie werden mit einigen hundert Euro rechnen müssen.
Da Sie den Anhörungsbogen abgegeben haben, wird die Staatsanwaltschaft zu entscheiden haben, wie hoch die Strafe sein wird. Sie können derzeit nichts weiter unternehmen als abzuwarten.
Aller Voraussicht nach werden Sie einen Strafbefehl bekommen. Und wenn Sie den einfach akzeptieren und die Strafe bezahlen, ist die Sache erledigt. Sie können aber auch Einspruch gegen die Strafbefehl einlegen. Da geht die Sache zum Gericht und der Richter entscheidet nach einer mündlichen Verhandlung über die Strafe.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Sie haben das Recht zu schweigen. Wenn Sie nichts zur Verteidigung vorbringen können, ist es auch ratsam, sich nicht zur Sache einzulassen.
Geben Sie im Anhörungsbogen einfach nur Ihre persönlichen Daten an. Setzen Sie keinen Haken, dass Sie das Vergehen eingestehen. Und schreiben Sie auch sonst nichts. Dann schicken Sie es der Amtsanwältin und warten ab, was von der Staatsanwaltschaft kommt. Es ist, wie gesagt, davon auszugehen, dass Sie einen Strafbefehl bekommen.
Eine Geldstrafe können Sie auch in Raten bezahlen. Das müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Gerne stehe ich für etwaige Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen.
Ja. Die von Ihnen recherchierte Strafe erscheint mir durchaus nachvollziehbar.
Danke für die Bewertung!
Ansonsten wünsche ich Ihnen alles Gute!
Danke für Ihre weiteren Nachfragen.
Geldstrafen bis 90 Tagen tauchen nicht im Führungszeugnis auf, sofern es im Bundeszentralregister noch keinen Eintrag gibt
Aus dem Bundeszentralregister getilgt wird Ihr Eintrag nach 5 Jahren.
Ja. Das bedeutet leider, die Verurteilung wird im Führungszeugnis stehen.
Ich kann Ihnen gerne eine Antwort auf Ihre weitere Frage geben. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen für die weitere Beantwortung aufgrund des deutlichen Mehraufwandes ein Premiumangebot unterbreiten werde. Wenn Sie das annehmen, kann ich Ihren Beratungsbedarf weiter bedienen.