Strafrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Nein, Personen aus 2 Haushalten dürfen weiterhin Auto fahren. Aus der Autofahrt kann nicht aus eine sexuelle Dienstleistung geschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen