Strafrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie wegen der neuen Fahrt schon irgendetwas erhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Leider haben Sie eine Straftat begangen, die zu einer Verurteilung führen wird. In der Regel wird man hier mit einer Geldstrafe zu rechnen haben. Leider wird man bei einem Verkehrsdelikt auch mit einer Sperrfrist rechnen müssen. Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Sie noch länger auf den Führerschein warten werden müssen, da Sie eine erneute Sperrfrist (mindestens 6 Monate) erhalten werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
haben Sie zu der Ihnen erteilten Antwort noch Nachfragen ?
es wird zu einer Vorladung zur Vernehmung (oder einer schriflichen Anhörung) kommen. Anschließend gibt es entweder einen Strafbefehl (schriftliche Verurteilung) oder es erfolgt eine Anklage mit anschließendem Gerichtstermin.
In der Regel läufen solche Verfahren recht schnell. Wegen Corona läuft leider aktuell alles etwas langsamer. Die Zeitdes Wartens wird auf die Sperrfrist angerechnet. Sie werden ggf. schon noch etwas "oben drauf bekommen", aber vermutlich keine 6 Monate.
im Grunde gibt es ja nichts, was man "schönreden" könnte. Sie sind ja angehalten worden und haben keine Fahrberechtigung gehabt. In einem solchen eindeutigen Fall ist es besser, ein Geständnis abzulegen und Reue zu zeigen, dies wirkt sich positiv auf die zu erwartende Strafe aus.