Strafrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Maßgeblich ist, ob die Kosten im Mahnbescheid Gerichtskosten oder Rechtsanwaltskosten sind.
Die Gerichtskosten müssen Sie bezahlen. Hiergegen lohnt ein Widerspruch nicht.
Handelt es sich um Kosten des Rechtsanwalts (Rechtsanwalt ist Antragsteller), können Sie Widerspruch erheben und mögliche Schadensersatzforderungen gegenrechnen.
Nach dem Widerspruch kann eine Klage drohen.
Wenn Sie sich selbst gegen die geltend gemachten Kosten verteidigen, fallen "nur" Gerichtskosten in Höhe von max. € 155,00.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-