Strafrecht
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ich habe einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben und beim jetzigen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt.
Das war eine schlechte Entscheidung, die ich bereue. Der jetzige Arbeitgeber würde die Kündigung rückgängig machen/mich zurücknehmen. Was kann ich tun, dass ich bei dem neuen Arbeitgeber nicht anfange (Startdatum wäre am 1.1.2020). Soll ich den neuen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag vor dem Startdatum bitten? Was wenn er ablehnt? Wenn ich in die neue Arbeit nicht komme, dann muss ich wahrscheinlich die Vertragsstrafe zahlen (diese ist im neuen Arbeitsvertrag)? Oder kann der neue Arbeitgeber mehr Geld als Vertragsstrafe verlangen (Schadensersatz)?
ich frage mich auch, wie es mit der Anmeldung in die Sozialversicherung ist. Kann mich der jetzige Arbeitgeber nicht abmelden, und was passiert wenn mich der neue Arbeitgeber auch schon anmelde? vielen Dank
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Vielen Dank für Ihre Nachricht - ich korrigiere meine Einschätzung: Sie müssten bei einer wirksamen Rückzahlungsvereinbarung den Nettobetrag zurückzahlen. Für die Rückforderung der ggf. einbehaltenen und abgeführten Steuern und SV-Beiträge wäre der Arbeitgeber selbst verantwortlich.