Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Für eine "richtige" Strafanzeige gibt es keine vorgeschriebene Form.
Faktisch müssen Sie nur den strafrechtlich relevanten Sachverhalt den Behörden mitteilen. Sie müssen weder einen Paragrafen nennen noch sonst juristische Ausführungen machen.
Die rechtliche Würdigung übernimmt die Staatsanwaltschaft.
Sie können eine Strafanzeige online, per Brief oder mündlich zu Protokoll eines Polizeibeamten stellen.
Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.
Es wäre daher eine Möglichkeit, zu Ihrer örtlich nahegelegenen Polizeidienststelle zu gehen und den entsprechenden Sachverhalt dort zu schildern.
Sofern Sie Beweise haben, können Sie diese gleich mitnehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-