Strafrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank, ***** ***** sich an justasnwer gewandt haben.
War Ihr Anwalt bei der Verhandlung? Wurde der Einspruch zurückgenommen? Dann müsste ein Urteil in Abwesenheit ergangen sein.
Ohne Klärung dieser Fragen, lässt sich Ihre Anfrage nicht beantworten.
Beste Grüße
Ralf Hauser, Ll.M.
Rechtsanwalt
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Ralf Hauser, LL.M.
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