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hat geantwortet vor 4 Monaten.
Sehr geehrter Herr RA-Huetemann, ich bin bemüht mich kurz zu fassen. Am Samstag, den 25.05.2019 kurz nach 06:00 Uhr in der Früh, konnte ich der Versuchung nicht widerstehen, mein gerade 23 Jahre altes und gauftes Motorrad ohne Fahrerlaubnis zu testen. Ich bin 71 Jahre alt und habe einen Führerschein von 1973; um Motorrad fahren zu dürfen brauche ich nur eine praktische Prüfung vor dem TÜV zu bestehen. Ich fuhr in e einer verkehrsruhigen Straße bergauf, die Nachbarn schliefen noch. Nach ein paar Metern gab mein Motorrad plötzlich Gas, der Lenker zog nach rechts, das Motorrad fuhr somit auf ein rechts stehendes und parkendes Auto zu. Da ich kurz vor dem Auto stand, zog ich das Motorrad weiter nach rechts, um vom Auto weg zu kommen, was mir gelang, doch ich fuhr keilförmit gegen eine Mauer und das Motorrad schob sich zwischen Mauer und PKW, es entstand ein Sachschaden von knapp über 4.000 Euro. So, ich war eingekeilt, musste das Motorrad aus dem Keil ziehen, damit ich davon absteigen konnte. Das Motorrad konnte ich an der aufsteigenden Straße nicht abstellen, also schob ich es zurück auf meinen Stellplatz, der ein paar Meter schräg gegenüber vom Unfallauto war. Beim herüberschieben bemerkte ich die Nadeln einer Tujahecke, ließt sie dort. Was ich in diesem Moment dachte war, wer ist der Fahrzeughalter? Ich kann doch jetzt nicht, am Samstag in der Frühe die Leute wecken, um den Fahrzeughalter zu ermitteln und eine Welt brach zusammen, ein Traum brach zusammen, ich war total geschockt und neben der Spur. Was ich nicht wusste war, das mich der Sohn vom Fahrzeughalter beobachtete, wie ich das Motorrad über die Straße schob.Ich wollte alles nicht wahr haben, ich konnte es nicht glauben und ich leide heute noch darunter. Habe alles in den Tag hineingeschoben. Es war Wochenende, die Leute schliefen noch und den Fahrzeughalter würde ich noch finden, denn wir wohnten alle um die Unfallstelle herum, und das in Sichtweite.Ich ging ins Haus, gegenüber der Unfallstelle, weil ich wegen meines Übergewichtes nicht lange stehen konnte, außerdem muss ich öfter auf die Toilette, wegen der Medikamente die ich einnehme. Nach ein paar Stunden ging ich wieder zur Unfallstelle, das Autor war noch unberührt, kein Fahrzeughalter in Sicht. Kurze Zeit später ging ich wieder zur Unfallstelle und sah das das Unfallauto sich ein paar Autolängen vom Unfalloft befand., meine Frau war dabei, der habe ich aber noch nichts erzählt, war viel zu viel neben der Spur. Sie sagte mir später, dass sie Nachbarn vor ihrem Haus sitzen sah, noch einiges Später stellte sich heraus, dass die Nachbarn die Fahrzeughalter waren und, als sie mich sahen - ich sagte, ich sah sie nicht - wussten sie schon, dass ich der Halter von Motorrad war, das immer noch in Sichtweite des Unfalortes stand. Sie wussten auch wo ich wohne und kannten mich als ihre Nachbarn. Ich konnte ihr Autor nicht zuweisen, weil es an der Grenze eines anderen Nachbarn stand, ich kanntr nur ihren silbernen Golf.Ich ging wieder ins Haus, und ein paar Minuten später kam schon die Polizeit, ich wusste erst gar nich was die wollten, aber als sie sich an mein Motorrad ran machten, sagte ich ihnen, dann ich eine Aussage machen möchte. Einer der Polizisten sagte, dass brauche ich nicht, mehr nicht. Heute weiß ich nicht was ich denen gesagt habe, ich weiß auch nicht, was ich unterschrieben habe. Was ich weiß ist, dass, als ich meine Aussage machte, eine schwere Last von mir fiel. Schnell habe ich den Unfall mit den Nachbarn über die Versicherung geklärt.Jetzt kommt es! Vor anderthalab Wochen bekam ich einen Strafbefehl mit der Androhung das mein PKW-Führerschein vernichtet werden würde, ich 1/2 Jahr die Fahrherlaubnis für mein PKW entzogen bekomme und das ich Verurteilt werden wegen des Entfernen vom Unfallort, was einer Fahrerflucht gleichkommt. Vorigen Freitag standen dann drei Polizisten vor meiner Wohnungstür und zogen meinen Führerschein ein.Inzwischen ist mir bekannt, dass Richter Objetkiv das Für und wider in ihren Urteilen abwägen müssen. Die Formulierung des Strafbefehls und des Beschlusses lassen nicht erkennen, dass dieser Staatsanwalt das tut, schon alleine der Einzug meines kostbaren Führerscheins ist provokativ und verletzt mich in meiner Würde.Was muss ich tun, um nur ein Fahrverbot zu bekommen und was muss ich tun, damit der Staatsanwalt an seine Pflichten erinnert wird, damit der SA ALLE Umstände berücksichtigt, denn ich habe nicht daran gedacht Fahrerflucht zu begehen, ich habe mich zwar vom Unfallort entfernt, war aber danach noch ein paar Mal an der Unfallstelle, außerdem haben die Nachbarn gewusst, dass ich der Täter war, sind aber nicht rüber gebkommen und haben mich nicht angesprochen, mich ins Messer laufen lassen. Alles das, spielte sich ein einem Umkreis von 20 Metern ab, so dicht wohnen wir, so nah war die Unfallstelle