Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
In der Tat ist Ihr AG leider nicht (mehr) verpflichtet, Sie freizustellen, denn Pflichtwehrübungen existieren nicht mehr.
Eine Freistellung bedarf daher der Zustimmung des AG, die dieser nicht erteilen muss.
Sollte der AG Ihrem Wunsch auf Freistellung nicht nachkommen, so werden Sie leider die Reservistendienstleitung nur in der Urlaubszeit ableisten können.
Nehmen Sie bitte Ihre Bewertung vor, indem Sie oben die Bewertungsterne (=3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt