Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
" behauptet er, er hätte mir nur eine Bestellung erlaubt und zahlt nicht mehr weiter, obwohl er darauf Zahlungen geleistet hatte. Muss ich das jetzt weiter bezahlen?"
Nein, nach Ihrer Schilderung nicht.
Hier müsste er beweisen, dass es entsprechende Abreden gab, was angesichts der Faktenlage schwierig werden könnte. je nach Volumen der Bestellungen könnten Sie sich natürlich teilweise an den Kosten beteiligen, wenn dies auch so abgesprochen war. Ist das Ganze aber als Schenkung gedacht gewesen, so kann er diese nunmehr nicht einfach so zurückfordern.
Frage 2:
" große Summe Geld (bar und Überweisungen) gegeben zu haben, was unwahr ist.. Auf meinen Hinweis das dies Unwahr ist und er hierzu ein Schriftstück von mir unterzeichnet vorlegen soll, kam als Antwort das ich dies vor drei Zeugen seiner Familie gesagt haben soll. Dies ist absolut unwahr."
Auch diese müsste er beweisen können. Wahrheitswidrige Behauptungen brächten ihn und ggf. für ihn falsch aussagende Zeugen in die Gefahr einer Strafverfolgung.
Frage 3:
"Bzw. was ich tun?
Und wie weit kann er überhaupt zeitlich zurück rechnen? 3 Jahre zurück?"
Lehnen Sie seine Forderungen ab und warten auf eine eventuelle gerichtliche Geltendmachung.
Frage 4:
"Es gab auch ein Konto auf dem ich Kontovollmacht hatte. Inwieweit kann er da Geld von mir zurück verlangen wenn ich etwas abgehoben habe?"
Insoweit als diese Abhebungen rechts- und abredewidrig von Ihnen vorgenommen sein sollten.
Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen, welche Sie durch das Anklicken von 3-5 Bewertungssternen abgeben können.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-